Farbtechnik
Folgende Berufe werden ausgebildet:
(nach §§ 41 u. 42 k Handwerksordnung)
Download Berufsbild als PDF Datei
Einsatzmöglichkeiten
Handwerksbetriebe der Malerinnung bzw. Industrie
Dauer der Ausbildung
36 Monate
Voraussetzungen:
Abschluss / Abgangszeugnis von Förderschulen / Sonderschulen, Hauptschulabschluss ;
gute körperliche Konstitution
Praktikum
bis 12 Wochen im 2. und 3. Aus-bildungsjahr in ausgewählten Praktikumsbetrieben
Prüfende Stelle
Prüfungskommission der Kreishandwerkerschaft
Qualifizierungsmöglichkeiten
Verlängerung der Ausbildung um
ein Jahr zum Maler und Lackierer
Ausbildungsinhalte
Fachliche Grundbildung
- Struktur des Ausbildungsbetriebes
- Umweltschutz
- betriebliche Abläufe und Zusammenhänge
- Werkzeuge, Hilfsstoffe, Material
- Maschen, Geräte, Betriebseinrichtungen
- Arbeitsschutz, Erste Hilfe
Fachspezifische Ausbildung
- Arbeiten kundenorientiert durchführen
- Planung, Vorbereitung und Organisation von Arbeitsaufgaben
- Be- und Verarbeiten von Werk-, Hilfs- und Beschichtungsstoffen sowie von Bauteilen
- Prüfen, Bewerten und Vorbereiten von Untergründen
- Herstellen, Bearbeiten, Behandeln und Gestalten von Oberflächen
- Bedienen und in Stand halten von Geräten, Werkzeugen, Maschinen und Anlagen
- Entwerfen und Ausführen von Gestaltungsarbeiten
- Herstellen von Beschriftungen und Kommunikationsmitteln
- Durchführen von Maßnahmen zu Holz- und Bautenschutz
- Durchführen von Energiesparmaßnahmen, Ausbau- und Montagearbeiten
Die Zuweisung der Teilnehmer erfolgt über die Abteilung REHA bei der Agentur für Arbeit Nordhausen oder über andere Reha-Träger der Unfall- und Rentenkassen